Die 10 wichtigsten Fragen zum Immobilienverkauf (2023)

  1. Verkauf mit oder ohne Makler?

Ein erfolgreicher Verkauf bedingt hohe Fachkenntnisse und Erfahrungen. Wer heute eine Liegenschaft veräussern will, ist gut beraten, eine qualifizierte Fachperson an seine Seite zu holen, die Kenntnisse über Bautechnik, Steuerrecht sowie Erbrecht und Versicherungsfragen aufweisen kann.

Neben dem fachlichen Know-how, das einen professionellen Immobilienmakler auszeichnet, profitiert der Verkäufer nicht zuletzt von der grossen Zeitersparnis, indem er sich nicht selbst um alle entscheidenden Detailfragen kümmern muss.

 

  1. Welche Arbeiten übernimmt ein Immobilienmakler?

Als erfahrenes Immobilienbüro übernehmen wir den gesamten Verkaufsprozess von A bis Z für Sie. Zuerst wird der Wert der Immobilie berechnet und gemeinsam den bestmöglichen Verkaufspreis festgelegt. Sie werden bezüglich rechtlicher und steuerlicher Themen aufgeklärt.

Haben Sie die Hypothek bereits gekündigt? In welchem Zustand wird die Immobilie verkauft? Oftmals müssen Verkaufsobjekte zuerst für den Verkauf richtig vorbereitet werden.

Wir übernehmen die Organisation der Räumung und das Homestaging für Sie, erstellen die Verkaufsdokumentation mit professionellen Fotos oder Drohnenaufnahmen.

Gerne organisieren wir alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf, übernehmen die Insertion, führen Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen durch und unterstützen die Kaufinteressenten bei den Finanzierungsabklärungen.

Selbstverständlich werden Sie laufend über den Verkaufsprozess mittels einem Reporting informiert. Zum Schluss übernehmen wir die Organisation des Kaufvertrages und überprüfen die rechtlichen Unterlagen.

Auf Wunsch sind wir auch bei der Schlüsselübergabe dabei.

 

  1. Was kostet ein Immobilienmakler?

Die Kosten für den Liegenschaftsverkauf fallen nur im Erfolgsfall an. Das Risiko liegt vollumfänglich beim Immobilienmakler. Eine seriöse Immobilienfirma wird vom Auftraggeber / Verkäufer erst nach notarieller Beurkundung für seine getätigte Leistung bezahlt.

Die Provision richtet sich nach der Empfehlung des schweizerischen Immobilienverbandes (SVIT) zwischen 2 und 3 % des Kaufpreises. Höhere Provisionssätze gelten häufig bei günstigen Immobilien und bei Liebhaberobjekte, deren Vermarktung aufwändiger sind.

 

  1. Worauf muss ich beim Maklervertrag achten?

Grundsätzlich sollte ein Eigentümer einen exklusiven Maklervertrag (ausschliesslich) mit einem Makler abschliessen, damit sich dieser auch wirklich voll für den Immobilienverkauf einsetzt.

 

  1. Wie lange dauert ein Maklervertrag?

Der Maklervertrag sollte in der Regel für eine Laufzeit von 4 bis 6 Monaten abgeschlossen werden. Eine kürzere Laufzeit erhöht den Druck auf den Makler und bietet sich vor allem bei Objekten mit guter Verkäuflichkeit an.

 

  1. Wie lange dauert der Immobilienverkauf?

Die Dauer des Immobilienverkaufes ist abhängig von Angebot und Nachfrage sowie verschiedener Faktoren. Lage, Aussicht, Preis-/ Leistung, etc. Grundsätzlich kann man mit rund 3 bis 6 Monaten planen bis die Immobilie definitiv verkauft ist.

 

  1. Wann gilt das Objekt als verkauft?

Im Kanton Bern braucht es für den Liegenschaftsverkauf eine notarielle Beurkundung. Der Kauf einer Liegenschaft wird durch die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar oder der Notarin abgeschlossen. Mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Käufer über.

 

  1. Wer bezahlt die Notariats- und Grundbuchgebühren?

Im Kanton Bern werden die Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag und die Schuldbrieferrichtung vom Käufer bezahlt.

 

  1. Wer bezahlt die Handänderungssteuern?

Die Handänderungssteuern (im Kanton Bern) von 1.8 % des Kaufpreises entfallen auf den ersten CHF 800’000.—, sofern die Liegenschaft durch die Käufer während mindestens 2 Jahren selbstbewohnt wird. Die Kosten sind vom Käufer zu bezahlen.

 

  1. Wer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Erzielt der Verkäufer mit einem Liegenschaftsverkauf einen Gewinn, erhebt der Kanton eine Grundstücksgewinnsteuer. Die Höhe ist abhängig des erzielten Gewinns und der Dauer, während der das Grundstück im Eigentum des Verkäufers war.

„Genauso einzigartig wie Ihre Ansprüche, sind auch Immobilien.“

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