Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf einer Immobilie wird auf den erzielten Gewinn die Grundstückgewinnsteuer erhoben. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Gewinn in eine neue Immobilie investiert werden, um eine Steueraufschiebung zu ermöglichen. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und richten sich nach der Besitzdauer: Je länger die Immobilie gehalten wurde, desto geringer fällt die Steuer aus.
Berechnung Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern
Um im Kanton Bern die Grundstückgewinnsteuer zu berechnen, können Sie den folgenden Link benutzen: Online-Berechnung Grundstückgewinnsteuer
Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer hängt vom Steuerjahr und der Gemeinde ab, in der sich die Immobilie befindet, wobei der Steuersatz je nach Kanton variiert.
Mit der Eingabe des Erlöses und der damaligen Anlagekosten ergibt sich der Rohgewinn, auf dem die Steuer erhoben wird. In Abzug gebracht werden kann die Besitzdauer, die pro Jahr 2 % ausmacht. Jedoch kann maximal eine Besitzdauer von 35 Jahren angerechnet werden, was einer Reduktion von 70 % entspricht. Nach dem Abzug der Besitzdauer ergibt sich der Grundstückgewinn. Sollten Sie die Immobilie seit weniger als fünf Jahren besitzen, wird ein Zuschlag aufgrund der kurzen Besitzdauer erhoben (z. B. 10 % bei einer Besitzdauer zwischen vier und fünf Jahren und 70 % bei einer Besitzdauer von weniger als einem Jahr).
Mit den eingegebenen Daten ergibt sich die unverbindliche Grundstückgewinnsteuer in CHF, wobei auch die Aufteilung auf Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde ersichtlich ist. Zusätzlich können folgende Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden:
- Wertvermehrende Investitionen: Kosten für bauliche Massnahmen, die den Wert der Immobilie steigern, z. B. Renovationen oder Erweiterungen.
- Notarkosten beim Kauf: Damalige Notariatskosten, die beim Erwerb der Immobilie angefallen sind.
- Maklerhonorare und Werbekosten: Aufwendungen für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie.
- Hypothekarzinsen: Zinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Immobilie während der Besitzdauer angefallen sind.
Da die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer komplex ist, empfiehlt es sich, einen Steuerexperten oder Notar hinzuzuziehen, um die genaue Berechnung durchzuführen.
Die Häsler Immobilien AG steht Ihnen als kompetente Partnerin für alle Fragen rund um Ihren Immobilientraum zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Sie frühzeitig unterstützen können.