Eigenmietwert in der Schweiz: Was Sie wissen müssen

Das Besitzen und Bewohnen eines Eigenheims in der Schweiz bringt viele Vorteile mit sich, aber auch einige steuerliche Verpflichtungen. Eine davon ist der sogenannte „Eigenmietwert“. In diesem Artikel erklären wir, was der Eigenmietwert ist, wie er berechnet wird und welche aktuellen politischen Debatten rund um dieses Thema stattfinden.

 

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Betrag, den Sie theoretisch als Miete für Ihr Eigenheim verlangen könnten, wenn Sie es vermieten würden.

Dieser Betrag wird als Einkommen betrachtet und muss daher versteuert werden. Diese Besteuerung könnte als eine Art „Miete an sich selbst“ verstanden werden.

 

Wie wird der Eigenmietwert berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts ist in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich geregelt.

Im Kanton Bern beispielsweise muss der Eigenmietwert mindestens 60% der Marktmiete für die Kantons- und Gemeindesteuer und mindestens 70% der Marktmiete für die direkte Bundessteuer betragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung des Eigenmietwerts keine exakte Wissenschaft ist und das Steuerveranlagungsverfahren kompliziert machen kann.

Die Marktmietwerte können oft nicht direkt bestimmt werden, sondern müssen geschätzt werden.

Diese Schätzung berücksichtigt verschiedene Faktoren und führt in der Regel dazu, dass der Mietwert systematisch unter dem Marktmietwert liegt.

 

Unterschiedliche Berechnung von Kanton zu Kanton

Berechnung im Kanton Bern

In der Gesetzgebung von Bund und Kanton gibt es einen wichtigen Unterschied: So erlaubt das bernische Steuergesetz, Eigenmietwerte unter Berücksichtigung der Förderung nach Eigentumsbildung und Selbstvorsorge massvoll festzulegen, während für den Bund die Forderung nach Besteuerung zum Marktwert gilt.

Diese unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben bewirken, dass jeweils zwei verschiedene Eigenmietwerte festgesetzt werden: ein etwas höherer für die direkte Bundessteuer und ein tieferer für die Kantons- und Gemeindesteuern.

Eigenmietwert bei Zweitwohnungen

Eine Besonderheit gilt bei Zweitwohnungen. Bei Zweitwohnungen kommt seit dem 1. Januar 2011 ausschliesslich der etwas höhere Mietwert für die direkte Bundessteuer zur Anwendung.

Die im Steuergesetz vorgesehene Förderung der Eigentumsbildung gilt somit nur für Liegenschaften, die als Wohnsitz dienen.

 

Aktuelle politische Debatte um den Eigenmietwert

In den letzten Jahren gab es in der Schweiz immer wieder Debatten über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Trotz jahrelanger Bemühungen um eine Abschaffung des Eigenmietwerts sind alle bisherigen Versuche gescheitert.

Zuletzt hat der Nationalrat am 14. Juni 2023 über die Abschaffung des Eigenmietwertes beraten. Dieser fordert die Abschaffung des Eigenmietwertes für alle selbst genutzten Immobilien.

Umstritten ist dabei die Abschaffung des Eigenmietwertes für Zweitwohnungen. Die nächste Beratung über die Vorlage findet in der Session vom 19. / 20. Juni 2023 statt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Debatte weiterentwickeln und welche Auswirkungen dies auf Eigenheimbesitzer in der Schweiz haben wird.

Es lohnt sich also, die aktuellen Entwicklungen im Auge zu behalten.

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